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Montag, Dezember 23, 2024
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Teillegalisierung am 1. April: Kommission schlägt Grenzwert für Cannabis am Steuer vor

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Die Liberalisierung von Cannabis stößt auf Bedenken, auch beim Thema Verkehrssicherheit. Ab wann sollen Sanktionen greifen? Im Auftrag des Verkehrsministeriums hat ein Gremium nun einen THC-Grenzwert vorgeschlagen.

Teillegalisierung am 1. April: Kommission schlägt Grenzwert für Cannabis am Steuer vor

Begleitend zur Teillegalisierung von Cannabis hat eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilte. Bei Erreichen dieses Wertes sei »nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend«.

Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von einem Nanogramm, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Dies gilt also noch nicht schon zum Start der teilweisen Cannabislegalisierung am Ostermontag, dem 1. April.

Die Kommission empfiehlt auch, in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb und für unter 21-Jährige bei Cannabiskonsum ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen. Dies soll besonderen Gefahren durch Mischkonsum gerecht werden. Der Arbeitsgruppe, die vom Verkehrsministerium eingesetzt wurde, gehörten Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei an.

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Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm sei nach Ansicht der Experten ein »konservativer Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille«. Hintergrund ist, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist. Mit einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm solle daher erreicht werden, dass – anders als bei der Schwelle von einem Nanogramm – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen eine »verkehrssicherheitsrelevante Wirkung« möglich sei.

Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Kristine Lütke begrüßte den Schritt: »Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr muss im Zuge der Cannabislegalisierung angepasst werden.« Der Bundestag solle auf der Grundlage »dieses ausgewogenen Vorschlags« zügig das Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert einleiten.

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