In Belarus wurde Rico Krieger wegen »Terrorismus« verurteilt und kam im Rahmen des Gefangenenaustausches mit dem Westen frei. Nun drohen ihm auch hierzulande rechtliche Konsequenzen.
Er war in Belarus wegen angeblichen Terrorismus und Söldnertums zum Tode verurteilt worden. Dann wurde Rico Krieger begnadigt und im Rahmen des Gefangenenaustausches zwischen Russland und dem Westen Anfang August nach Deutschland überstellt . Nun droht Rico Krieger auch in Deutschland juristischer Ärger.
Wie die Zeitung »Welt am Sonntag« erfuhr, ermittelt der Generalbundesanwalt (GBA) gegen den 30-Jährigen. Der Vorwurf: das Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion, strafbar gemäß Paragraf 308 des Strafgesetzbuches.
Dieser Vorwurf war Krieger auch in Belarus gemacht worden. Laut Informationen der »Welt am Sonntag« hatte sich das belarussische Komitee für Staatssicherheit der Republik Belarus am 27. November 2023 mit einem Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden gewandt.
Nachts mit dem Rucksack unterwegs
Der GBA verdächtigt den Deutschen, sich für einen Einsatz beim »Kastus-Kalinouski-Regiment« in der Ukraine beworben zu haben. Die belarussische Freiwilligen-Truppe unterstützt Kiew im Kampf gegen die russischen Invasoren. Reagiert auf sein Angebot habe aber nicht das Regiment, sondern der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU. So sagte es Krieger selbst in Belarus aus.
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Er sei gebeten worden, nach Minsk zu reisen, dort würde die Vorbereitung auf den Kriegseinsatz stattfinden. Angekommen in Belarus, sei er vom SBU gebeten worden, Fotos von Militärfahrzeugen und von einer Laderampe zu machen. Dann habe man ihn in ein Waldstück geschickt, um einen Rucksack abzuholen und diesen an Bahngleisen zu platzieren. Das habe er gemacht und sei in der Nacht darauf festgenommen worden.
Im Gespräch mit »Welt am Sonntag« bestätigt Krieger diese Darstellungen – mit einer Ausnahme: »Ich wusste nicht, was in dem Rucksack ist.« Dass er in Belarus die Vorwürfe zugegeben habe, erklärte er so: »Mir wurde gesagt: ›Die einzige Chance, Ihr Leben zu retten, ist, wenn Sie genau das machen, was wir Ihnen sagen.‹ Also habe ich alles gestanden.« Er habe aber gar keine Explosion herbeigeführt, sei unschuldig. Laut Informationen des Blattes wurde am Tag von Kriegers Freilassung die Wohnung seiner Lebensgefährtin durchsucht.